16. März 2026

Absenz Entzugsklinik

Wegen eines Suchtproblems, möchte sich ein Mitarbeiter im Sommer in eine Entzugsklinik einweisen. Der Zeitpunkt ist für uns sehr ungünstig. Können wir als Arbeitgeber den Zeitpunkt mitbestimmen? (das Suchtproblem besteht schon lange) Ich nehme an, dieser Entzug wird über einen Arzt (AUF) laufen, somit werden wir ihn bei unserem KTG Versicherer anmelden. Hat da jemand Erfahrung? Macht es Sinn, präventiv ein Casemanagement vom Versicherer für den weitern Verlauf beizuziehen?

1 Antwort

Ich meinte, Gesundheit geht der Arbeit immer vor..... Eine Sucht ist eine Krankheit und ihr solltet dankbar sein, dass er sich für den Entzug entschieden hat. So bleibt er euch - nach kurzer Absenz - wohl länger erhalten. Und nein, hier hat der Arbeitgeber nach meinem dafürhalten keinen Einfluss. Es ist nicht eine Schönheitsoperation, wo man durchaus warten könnte.

Persönlich meinte ich sogar, dass er nicht warten sollte. Aber vielleicht hat ...

Peter Z.
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