20. März 2026

Absage bei Bewerber*in mit Schwerbehinderung - was muss ich beachten?

Hallo zusammen

Wir haben eine Bewerbung erhalten, welche gar nicht mit unseren Anforderungen übereinstimmt und entsprechend die notwendigen Qualifikationen für diese Stelle nicht mitbringt. Nun haben wir festgestellt, dass diese Person eine Schwerstbehinderung hat. Müssen wir bei der Absage etwas bestimmtes beachten? Wir sind im öffentlichen Recht tätig. Danke für euer Feedback.

1 Antwort

Ehrlich gesagt kenne ich das öffentliche Recht selbst nicht.
Aus der Privatwirtschaft-Sicht kannst du jedoch ruhig absagen mit fachlicher Begründung. Erwähne die Schwerstbehinderung oder irgendwelche Umstände bloss nicht in der Absage.
Um dich abzusichern, dokumentiere die Kriterien und fachlichen Gründe intern (falls Rückfragen kommen).
Ich kann mir vorstellen, dass ihr im öffentlichen Bereich noch etwas präziser in der Dokumentation sein m...

Michael S.
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