26. März 2018

Ein Mitarbeiter ist krank geschrieben (Unfall) und arbeitet trotzdem. Welche Pflichten hat der AG?

Muss ich ihn davon abhalten?

4 Antworten

Der Arbeitnehmer soll – und darf – der Arbeit fernbleiben, wenn dies aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung geboten ist. Arbeitet er dennoch, spricht man von Präsentismus (dem Gegenbegriff zu Absentismus beziehungsweise «blaumachen»). Als Ursachen genannt werden unter anderem Rücksicht auf Mitarbeitende, zu viel Arbeit, Druck von Vorgesetzten und Kündigungsangst. Man nimmt an, dass sich das Phänomen in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten vermehrt ausbreitet.

Aus rechtlicher Sicht ist beim Präsentismus zunächst einmal die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bedeutsam, ...

Désirée P.
4 Bewertungen

Ich fasse mal zusammen und gebe weitere Anleitungen:

  1. Ein Mitarbeiter (Krank oder Unfall) welcher arbeitet, belegt das das Arztzeugnis nicht korrekt ist und wegfällt, oder angepasst werden muss.
  2. Es gibt Krankheiten oder unfallbedingte Beinträchtigungen, welche ein Arbeiten zulassen. Ggfls. sogar als Arbeitstherapie anzusehen sind. In jedem Fall aber muss der Arzt damit einverstanden sein. Sein Zeugnis kann wie folgt abgefasst werden. "Patient X darf gemäss seinem eigenen Ermessen der Arbeit fernbleiben." Wenn er arbeitet, so ist das im Rahmen der Sollzeit. Wie vorher schon festgehalten, kann man kein...
Peter Z.
2 Bewertungen

Richtig wäre, da er arbeiten kann, sofort beim Arzt ein angepasstes Arztzeugnis einfordern (ist die Aufgabe des Mitarbeiters) . Wichtig ist: der Mitarbeiter darf nicht arbeiten ohne dass das Arbeitszeugni...

Christine M.
2 Bewertungen

Schließen