09. Oktober 2018

Geschäftsreisen nach Deutschland - Sozialversicherungspflicht? Steuern?

  1. Hat es für einen Mitarbeiter steuerlich oder sozialversicherungstechnisch Konsequenzen, wenn er für ein Pilotprojekt (ca. 3 Monate) 1-2 mal die Woche für Meetings mit potentiellen Kunden nach Deutschland fährt? (Er erbringt dort Arbeitsleistung für das schweizerische Unternehmen, für das er arbeitet, nicht für das, was er besucht?
  2. Müssen diese Reisen angemeldet werden? Wenn ja, wo?
  3. Spielt es eine Rolle, ob der Mitarbeiter einen CH oder einen Deutschen Pass hat?

Vielen lieben Dank an euch!

2 Antworten

Zu Frage 1: nein es hat keine Konsequenzen. Man nennt dies Extend Business Trip und da er in DE keinem in DE verrechenbaren Erwerb nachgeht passt das so.

Frage 2: Nein, es gibt keine Stelle, welche informiert werden müsste.

Frage 3: Nein, seit den Bilateralen Abkommen sind wir gleichgestellt.

ACHTUNG: der Mitarbeitende darf kein deutscher Grenzgänger sein. Denn d...

Peter Z.
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Der MA geht in DE im Auftrag eines ausländischen Unternehmen einer Arbeitstätigkeit nach. ob die nun verechenbar ist oder nicht ist sekundär. Grundsätzlich gibt es Meldepflichten (siehe link:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/arbeit_node.html;jsessionid=C6B470E43E2B623A683245D82AE42F18.live4412) die einzuhalten sind. Diese Meldepflichten...

Guido H.
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Ich empfehle dringend, bei der zuständigen Ausgleichskasse eine Entsendebescheinigung einzuholen. Diese geht bei kurzen Geschäftsreisen oftmals vergessen, ist grun...

Jasmin H.
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