13. Juli 2018

Ein Mitarbeiter ist mit dem Geschäftshandy in den See gesprungen. Wer zahlt? Wie lösen?

Das Gerät ist zu 2/3 vom Geschäft und zu 1/3 vom Mitarbeiter bezahlt. Eine Reparatur kostet ziemlich viel Geld. Keine interne Versicherung. Die Garantie übernimmt den Wasserschaden nicht.

1 Antwort

Wenn es im Reglement noch in einer Versicherungspolice geregelt ist, so gilt der Versicherungsgrundsatz "für Schäden haftet der Verursacher".

Somit muss der Mitarbeiter den Schaden selber bezahlen. (häufig ist in der Hausratversicherung der Schaden an elektronischen Geräten mitversichert. Hier käme aber wohl grobes Selbstverschulden dazu.... fra...

Peter Z.
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