04. Juni 2018

Müssen in der Schweiz Spesen für Verpflegung bezahlt werden?

Hallo

wir zahlen unseren MA in der CH alle Ausgaben, die mit Transport zu tun haben (Ausgaben für ÖV / km-Spesen). Nun am Standort DE müssen wir auch Spesenpauschalen (> 8h & > 24h) zahlen. Ist dies in CH auch der Fall? Muss man in CH den MA die Verpflegungskosten rückerstatten?

Viele Grüsse

2 Antworten

In Deutschland sind Spesen-pauschalen gesetzlich vorgeschrieben (werden basierend auf der Reisezeit und Reisedestination errechnet).

In der Schweiz rechnen die meisten Firmen Verpflegungsspesen nach Aufwand ab. Dabei muss zwischen individueller Verpflegung und Geschäftsessen unterschieden werden:
Individuelle Verpflegung: Hier haben die meisten Firmen eine Limite für Verpflegung pro Tag. Die Mitarbeiter reichen eine Quittung für jede Mahlzeit ein. Verpflegungspauschalen können aber auch genutzt werden.

Geschäftsessen: Oft bestehen hier auch L...

Philippe D.
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Grundsätzlich ist es gesetzlich vorgegeben, dass die durch die berufliche Tätigkeit entstehenden Kosten vergütet werden müssen.

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Art. 327a OR
2. Auslagen
a. im Allgemeinen

1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen, bei Arbeit an auswärtigen Arbeitsorten auch die für den Unterhalt erforderlichen Aufwendungen.

2 Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann als Auslagenersatz eine feste Entschädigung, wie namentlich ein Taggeld oder eine pauschale Wochen- oder Monatsvergütung festgesetzt werden, durch die jedoch alle notwendig entstehenden Auslagen gedeckt werden müssen.

3 Abreden, dass der Arbeitnehmer die ...

Peter Z.
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