11. April 2018

Arbeitsvertrag bei Lehrende?

Hallo

Unser Lernender schliesst Ende Juli 2018 seine Lehre ab. Nun würde wir ihm gerne einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende 2018 anbieten, dies aber nur, wenn er seine Lehre erfolgreich abschliesst. Nun wollte ich fragen, ob der Zusatz in seinem Vertrag rechtens ist, wenn ich schreibe "Der Vertrag ist nur gültig, wenn die Lehrabschlussprüfung vor Antritt erfolgreich abgeschlossen wurde" Ist dieser Zusatz überhaupt nötig?

Freue mich auf eine Antwort.

5 Antworten

Ich schliesse mich dem Kommentar von Herrn Aebersold an. Zusatz wegen dem Lohn: Ich kenne aus der Praxis die Handhabe dass wenn ein MA weiterbeschäftigt wird und er/sie die Prüfung...

None
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Einen solchen Passus verwenden wir bei einigen Verträgen. Ich persönlich finde das absolut legitim. Es geht überhaupt nicht um die Wertschätzung sondern um eine Abmachung die für beide Seite wertvoll und sinnvoll ist. Sie als Betrieb wollen den Lernenden bestimmt nicht anstellen wenn die LAP nicht...

Benedikt O.
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Gerne möchte ich noch eine neue Sichtweise einbringen.

Ersten wird der Lernende seine Prüfung wiederholen wollen. Das sollte man unterstützen und er wird dazu Zeit und auch Hilfe benötigen. Also mal weiterbeschäftigen....

Es ist aber auch zu klären, ob die Person dann als (für den Kunden teure) Fachkraft eingesetzt werden kann obwohl die Prüfung nicht geschafft wurde. Ein Elektriker kann nicht zum...

Peter Z.
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