23. Mai 2019

13. Monatslohn nur an Monatslöhner auszahlen?

Hallo Zäme

Wir haben keinen GAV und möchten im Personalreglement festlegen, dass wir nur den Mitarbeitern im Monatslohn einen 13. ML auszahlen. Bzw. Stundenlöhner erhalten keinen 13. ML. Ist das in der gleichen Firma erlaubt Mitarbeiter unterschiedlich zu behandeln? Verstossen wir gegen ein Gesetz? (Dass es nicht schön ist, ist mir bewusst). Vielen Dank für eure Hilfe.

2 Antworten

Dieses Vorgehen verstösst gegen das Gleichbehandlungsgebot und ist deshalb nicht nur nicht schön, sondern auch widerrechtlich. Grundlage für das Gleichbehandlungsgebot ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR), also die Pflicht, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung (Schlechterstellung...

Ronald B.
2 Bewertungen

Ich teile Herberts Kommentar nicht ganz.

Der Lohn ist - mit Ausnahme von GAV unterstellten Betrieben - verhandlungssache und kann ganz unterschiedliche geregelt werden. Mit und ohne 13ter, mit und ohne Bonus, mit und ohne Provision, mit und ohne Erschwerniszulagen, usw.

So wird der Zuschlag 13ter bei Stundenlohnabrechnung nicht erwähnt und auch gesetzlich nicht verlangt. Bei Ferienzuschlägen ist das anders...

Muss es schöne sein? Nein, es muss nachvollziehbar sein. So haben MA im Stundenlohn viele andere Dinge, welche geregelt werden sollten. PK Beiträge bei unterschiedlichem Einkom...

Peter Z.
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