09. November 2017

Darf dem Mitarbeiter die Lohnabrechnung per verschlüssseltem E-Mail zugestellt werden?

1 Antwort

Es gibt noch keine spezifische gesetzliche Regelung zum Email-Versand der Lohnabrechnungen! Es müssen somit lediglich die generellen Bestimmungen aus OR und Datenschutzgesetz eingehalten werden.

Art der Zustellung: Das OR sieht die Schriftform der Lohnabrechnung vor (Art. 323b OR). Auf welche Art und Weise jedoch die Lohnabrechnung an den Mitarbeiter übergeben wird (per Papier, Mail, Portal, etc.), ist dem Arbeitgeber überlassen.

Datensicherheit: Das Datenschutzgesetz (Art. 7 DSG) verlangt, dass Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen geschützt werden müssen. Pauschal wird jedoch keine Verschlüsselung der Daten verlangt, sofern der Schutz durch andere geeignete Massnahmen erreicht werden kann.

Jetzt wird es also „schwammig“ – denn was sind technische und organisatorische Massnahmen? Im Prinzip kann das alles und nichts sein. Zum Beispiel reicht es vielleicht bereits, die Emails als „Vertraulich“ zu verschicken oder die Emails nur auf die Geschäftsmailadresse zu schicken, da das Netz sicherer ist. Das ist dann aber alles Auslegungssache und erst wenn es zu Gerichtsfällen kommt, wird das Gesetz hier konkreter. Es kann auch gut sein, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte ...

Yvonne M.
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