07. Januar 2019

Lohnvorbezug?

Wie wird das Thema Lohnvorbezug allgemein behandelt? Ich geh davon aus, dass es hierzu keine Grundlage gibt und das immer abhängig von Firma, Mitarbeiterstatus, Lohn,etc. ist...

Ein Mitarbeiter würde gerne einen Teil seines Lohnes schon 2-3 Wochen früher erhalten.

1 Antwort

Das ist schon geregelt.

OR Art. 323 C Abs 1 Ziffer 4 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Massgabe der geleisteten Arbeit den Vorschuss zu gewähren, dessen der Arbeitnehmer infolge einer Notlage bedarf und den der Arbeitgeber billigerweise zu gewähren vermag.

Vorschusszahlungen müssen also geleistet werden, wenn es dem Arbeitgeber zumutbar ist und im Rahmen des bereits geleisteten Arbeitsvolumen. Also Mitte Monat die Hälfte als Vorschuss wäre ok. (häufig wird diskutiert, ob ein Vorschuss auf den 13ten gewährt werden muss. Ich meinte nein... zu komplex und risikoanfällig, dass es am Ende des Jahres nicht passt. Und das neue Jahr schon wieder mit Schulden beginnt)

ABER, ich denke das wir deinem Mitarbeitenden nicht wirklich helfen. Es wäre gut zu wissen, weshalb er den Lohn früher benötigt, und ob es eine einmalige Sache (Vorschuss) ist oder ob er das immer früher haben will.

Eine Budgetberatung wäre hier wohl besser. Gg...

Peter Z.
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