Lohnfortzahlung im ersten Dienstjahr (gekündigt)?
Ausgagslage:
- MA befindet sich im 1. Dienstjahr.
- bisher 3 Krankheitstage
- Wir haben im August gekündigt per 30.09.2025
- Seit Samstag, 30.08.2025 ist er krank (mindestens für den ganzen September. Darum hat sich die Kündigungsfrist verlängert auf 31.10.2025.
Nun eine Frage zur Lohnfortzahlung:
Unsere KTG-Versicherung bezahlt erst nach 30 Wartetagen. In unserem Reglement steht sehr wenig zur Lohnfortzahlung (siehe Beilage). Gemäss Mobiliar (welche auch unsere KTG-Versicherung ist) https://www.mobiliar.ch/ratgeber/lohnfortzahlung
habe ich folgendes gelesen: Sofern die Wartefrist länger dauert als die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht, kann es zu einem Zeitraum kommen, in welchem eine Arbeitnehmerin weder Lohnfortzahlung noch Krankentaggeld erhält. Nach Ablauf der Wartefrist springt die Krankentaggeldversicherung ein und zahlt in der Regel 80% des Lohnes weiter.
Müssten wir also auf die Zürcher Skala achten und somit lediglich 3 Wochen Lohn fortzahlen, bevor nach 30 Tagen die Versicherung greift? Und falls ja, zählen dann sämtliche Krankheitstage dieses Jahres zu diesen 3 Wochen?
Danke für Eure Unterstützung!
1 Antwort
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber während der Wartefrist das bezahlen, was vereinbart worden ist (häufig 100 % oder 80 % des Lohns) bzw. was man als Arbeitnehmer in guten Treuen glauben kann, was vereinbart worden ist. Die Lohnfortzahlung während der Wartefrist ist übrigens Bestandteil der Abwägung, ob die Krankentaggeldlösung der gesetzlichen Lösung für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertig ist (Art. 324a Abs. 4 OR).
Wurde vereinbart, dass während der Wartezeit die gesetzliche Regelung gilt oder wurde betreffend Wartezeit gar nichts vereinbart und bestehen keine objektiven Grü...