15. Dezember 2017

Dürfen Personaler nach Bewerbern googlen?

2 Antworten

Art. 328b OR ist auch auf Bewerber anwendbar:

Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erfor...

Caroline K.
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Es gibt meines Wissens kein Gesetz, dass "googeln" verbietet. Deshalb ist es um so ...

Catherine M.
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