21. März 2018

Nebenbeschäftigung/Nebenverdienst bei Mitarbeitenden?

Bei uns gibt es Angestellte, welche während ihrer Freizeit Nebenbeschäftigungen nachgehen, um ihr Gehalt aufzupushen. Gerne möchten wir nun eine Klausel in den Arbeitsvertrag nehmen, welche aufzeigt, dass es möglich ist, aber nicht dem eigentlichen Geschäft konkurrieren oder schaden soll. Hat jemand eine solche Standartklausel für den Arbeitsvertrag?

4 Antworten

Nebenbeschäftigungen sind erlaubt und jeder Arbeitnehmer darf einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebenbeschäftigung nachgehen als Selbständiger oder Angestellter.

In drei Fällen können diese verboten werden.

1. Im Einzelarbeitsvertrag & Firmenreglemt oder GAV, können diese ausgeschlossen oder unter Bedingungen zugelassen werden.

2. Wenn ein Arbeitnehmr dem ArG unterstellt ist, darf der Haupt- und Nebenerwerb die Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden nicht überschreiten.

3. Eine Treuw...

Feride Z.
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Das bisherig geschriebene möchte ich so stehen lassen, da es passt.

Zwei Ergänzungen dazu:

Art. 77 UVG regelt, dass bei NBU der jeweilig letzte Arbeitgeber, bei dem einen BU Versicherung vorlag, den NBU Schaden übernehmen muss. Der Mitarbeitende ist aber nicht verpflichtet den anderen AG zu nennen. Im Versicherungsformular wird nach weiteren Versicherungen gefragt. Sie wäre anzugeben und dann regeln die Versicherungen untereinander was geht.

Für Nebenbeschäftigungen braucht es nur eine Bewilligung des Arbeitgebers, wenn die...

Peter Z.
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Ich kenn hier nur die Konkurrenzklauseln in Verträgen- man müsste einfach noch die Formulierung anfügen, dass eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist, aber folgende Klausel gilt. Die Frage ist noch, wie man als AG dann die Fürsorgepflicht wahrnimmt, wenn jemand 100 % arbeitet und Nachts noch in der Disco DJ ist. Und ob der MA dann auch seine Sorgfaltspflicht wahrnimmt.

"Der Arbeitnehmer hat in seiner Position Einblick in den Kundenkreis...

None
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