15. März 2018

Nicht genutzte Ferien-Tage: Bis wann dürfen diese nachträglich bezogen werden&Was ist Best Practice?

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Es ist umstritten, ob Ferien innert 10 oder 5 Jahre seit Fälligkeit verjähren. Gemäss der Mehrheit der Lehre verjähren sie innert 5 Jahren.

Sogenannte Verfallklauseln, wonach der Ferienanspruch infolge Nicht-Bezugs verjähren, sind UNGÜLTIG.

Ein Feriensaldo, der also z.B. aus dem ersten Dienstjahr mitgenommen wird, darf selbst noch im vierten Dienstjahr bezogen werden. Faktisch aber gelten ohnehin immer die ältesten Ferienansprüche als bezogen. D.h. a...

Caroline K.
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