28. Februar 2018

Auf was muss man beim Aufzeichnen von Video-Interviews achten (rechtlich)?

Konkret: Das man das Einverständnis der Teilnehmenden braucht ist mir bewusst. Kann ich nun bereits die Aufnahme starten und nach dem Einverständnis fragen und dann bei einem Nein die Aufnahme stoppen und diese löschen? Oder soll ich zuerst fragen und dann die Aufnahme starten? Das Problem bei der zweiten Version ist, dass ich dann nur das mündliche Einverständnis ohne Beweis habe. Ich dachte daran, das vorab in einem Email zu klären, jedoch hört sich jede Formulierung so an, als wäre das Aufzeichnen ein Muss.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

1 Antwort

In der Regel wird das Einverständnis vorher eingeholt. Einfach die Aufnahme starten und dann fragen ist heikel! Wenn dies mit der vorab-Email unschön ist, könntest Du ohne Aufnahme starten und aufzeichnen, sobald mündlich das "Ja" gegeben wurde. Damit das Einverständnis dann auf der Aufnahme ist, könnte man sich noch bedanken mit einer Aussage wie: "Danke, dass wir dieses Gespräch aufnehmen dürfen.. "

Es reicht auch nicht, den Kandidaten einfach in einer Email zu informieren, er muss aktiv das Einverständnis geben...

Thomas H.
2 Bewertungen

Schließen