27. Februar 2018

Gehört der unterschriebene Mitarbeitergesprächs-Bogen ins eDossier?

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Meines Erachtens ja. Es besteht ja eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht von wichtigen Dokumenten und davon abgeleitet für den Arbeitgeber die Pflicht bis zu 10 Jahren nach Austritt ein Zeugnis erstellen zu können (oder nachweisen zu können, dass das damals ausgestellte Zeugnis den Tatsachen entspricht). Das wird schwierig, wenn die entsprechenden Vorgesetzten ausgetr...

Silvana P.
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