26. Oktober 2017

Darf Diebstahl im Arbeitsvertrag als Grund für die fristlose Kündigung genannt werden?

Ausgangslage: Der Arbeitgeber weiss von einem Bewerber, dass er/sie beim vorherigen Arbeitgeber gestohlen hat.

1 Antwort

Diese Frage ist m.E. auch vor dem Hintergrund zu beantworten, dass eine Resozialisierung von Straftätern gefördert werden soll.

Will der Arbeitgeber einem Bewerber mit "beflecktem" CV eine Chance geben, soll er dafür auch entsprechende Vorkehrungen treffen dürfen.

Ich bin daher der Meinung, dass eine solch...

Caroline K.
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