15. Oktober 2017

In welcher Weise erfolgt die Abgeltung der Überstunden?

1 Antwort

Eine Möglichkeit besteht in der Vergütung des vereinbarten Lohns mit einem Zuschlag von mindestens 25 %. Eine andere Option besteht darin, einen Ausgleich durch Freizeitgewährung von mindestens gleicher Dauer zu schaffen, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit einverstanden sind. Bei der Kompensation mit Freizeit ist ein Zuschlag von Gesetzes wegen nicht vorgesehen. Zulässig ist diese Kompensation, wenn sie entweder bereits im Arbeitsvertrag vorgesehen ist, oder ohne solche Vertrag...
Alexandra M.
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