21. Januar 2018

Kaufe ich durch die Anstellung von EU Grenzgängern die EU DSGVO ein?

Eine CH Firma hat keinerlei Berührungspunkte zur EU bzw. zur EU DSGVO. Insbesondere bietet sie keine Waren und Dienstleistungen im EU Raum an und beobachtet kein Verhalten von Personen in der EU. Sie beschäftigt aber Personen mit Wohnsitz in der EU, also EU Grenzgänger. Wird dadurch die EU DSGVO auf die CH Firma anwendbar?

1 Antwort

M.E. erfolgt durch die Anstellung von EU Grenzgängern KEIN "Einkauf" der EU DSGVO.

Begründung:

Der räumliche Anwendungsbereich der EU DSVO ist in Art. 3 beschrieben.

Darin werden grob gesagt folgende Anwendungsbereiche erfasst:

  • 1. In EU domizilierte Unternehmen
  • 2. Unternehmen ausserhalb der EU:
    • Angebot von Waren oder Dienstleistungen in der EU oder Bearbeitung der Daten auf EU-Gebiet (Outsourcing)
      • Anmerkung: der zweite Teil «oder Bearbeitung der Daten auf EU-Gebiet (Outsourcing)», d.h. der «Einkauf» der DSGVO durch die Beauftragung eines EU Auftragsverarbeiters bzw. Providers wie SAP ist umstritten. Vgl. hier und hier
  • 3. Beobachtung des Verhaltens von Personen in der EU

Aufgrund der Aufzählung ist klar, dass eine CH Firma, welche EU Grenzgänger anstellt, unter den 2. Fall von oben fallen würde, weil es sich um ein Unternehmen ausserhalb der EU handelt. Die DSGVO beschreibt für den Anwendungsbereich auf Unternehmen ausserhalb der EU den Fall, dass sie in der EU Waren und Dienstleistungen anbieten. Die Beschäftigung von Personen mit Wo...

Caroline K.
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