18. Januar 2018

Ich möchte reisen gehen - was muss ich mit Blick auf das RAV beachten?

Ich erhalte möglicherweise eine betriebsbedingte Kündigung bzw. werde sonst eh bald kündigen.

Bevor ich einen neuen Job beginne, möchte ich mehrere Monate (3-6M) reisen gehen.

Wie verhalte ich mich dem RAV gegenüber am Besten, um nach meiner Rückkehr zumindest für den Fall der Fälle noch etwas Absicherung zu haben?

1 Antwort

Melden Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Dh. nach der Rückkehr.

Die Arbeitslosigkeit muss persönlich gemeldet werden - je nach Kanton entweder bei der Wohngemeinde oder ...

Alexandra M.
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