15. Januar 2018

In welchem Umfang kann ein AG Einspruch auf Militär-/Zivilschutz-Aufgebote Einspruch erheben?

Wie oft kann ein Aufgebot verschoben werden?

1 Antwort

Grundsätzlich hat jeder männliche Schweizer Bürger, der die Volljährigkeit erworben hat Militärdienst oder Zivilschutz zu leisten.

Dienstverschiebungsgesuche müssen 14 Wochen vor Dienstbeginn eingereicht werden. Normalerweise erhalten Angehörige der Armee (AdA) zu Beginn jedes Jahres einen Orientierungsbrief, wann der nächste WK anfällt. Die Verschiebung ist frühzeitig schriftlich mit dem richtigen Formular einzureichen. Die Dienstpflicht ist bis zum 30. Lebensjahr zu erfüllen.

Es gilt den verschobenen Dienst im folgenden oder je nach Bedarf der Armee im gleichen Jahr nachzuholen. Wird der Dienst nicht innerhalb eines Jahres nachgeholt, wird eine Ersatzabgabe geschuldet. Das bedeutet, dass die Dienstpflicht ein Mal im Jahr verschoben werden kann.

Als gültigen Ersatzpflicht gibt es den Zivildienst und den Zivilschutz.

Der Zivildienst ist 1.5fache des noch zu leistenden Militärdienstes, maximal al...

Valentin G.
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