19. Dezember 2017

Wie kann man einen Deutschen Staatsbürger als Verwaltungsrat anstellen?

Wenn dieser mehrere Aufsichtsratsmandate in Deutschland hat (sonst keine Festanstellung). Ohne, dass dieser sein gesamtes Einkommen (auch aus Deutschland) in der Schweiz versteuern muss?

3 Antworten

Das Verwaltungsratshonorar unterliegt der Quellensteuer in der Schweiz und zwar zu einem Einheitssatz. In vielen Kantonen liegt der Einheitssatz bei 25% für Bund und Kanton.

Das übrige Einkommen aus den Deutschen Aufsichtsratsmandaten unterliegt nicht der Steuer in der Schweiz, da diese Tätigkeiten nicht in der Schweiz ausgeübt werden.

Bei der Sozialversicherung dagegen sieht es anders aus. In der Tat können Personen, welche in Deutschland Wohnsitz haben und ein Verwaltungsratsmandat in der Schweiz ausüben, für ihr gesamtes Welteinkommen in der Schweiz sozialversicherungspflichtig werden....

Michael S.
6 Bewertungen

Ganz normal, wie einen Schweizer Bürger.

Es gilt aber zu beachten, dass mindestens eine Person mit Einzelzeichnungsberechtigung Wohnsitz in der Schweiz haben muss (...

Caroline K.
3 Bewertungen

Spezialitäten ergeben sich neben der Quellensteuer auch in den Sozialversicherungen. Ich empfehle, dies im D...

Fabienne D.
2 Bewertungen

Schließen