29. November 2017

Darf mein Arbeitgeber unser Büro einfach so videoüberwachen?

1 Antwort

Nein, "einfach so", darf er das bestimmt nicht, weil er damit grundsätzlich das Datenschutzrecht verletzt.

Nur wenn der Arbeitgeber ein überwiegendes Interesse hat, das zu machen (z.B. in Ladenlokalen zur Vermeidung von Diebstählen), darf der Arbeitgeber.

Dann muss der Arbeitgeber aber die Mitarbeiter im Vorhinein darüber informieren.

Für ...

Caroline K.
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