16. November 2017

Was ist eine Änderungskündigung?

1 Antwort

"Eine Änderungskündigung im engeren Sinn liegt vor, wenn eine Partei den Arbeitsvertrag kündigt, aber gleichzeitig eine neue Vertragsofferte mit geänderten Bedingungen unterbreitet. Mit der Änderungskündigung wird in erster Linie nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezweckt, sondern dessen Weiterführung mit veränderten Pflichten und Rechten" (vgl. BGE 123 III 246 S. 248 f.).

Wird die Vertragsofferte abgelehnt, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung.

Eine Änderungskündigung ist wie die Kündigung generell bedingungsfeindlich, darf nicht aus missbräuchlichen Motiven ausgesprochen werden und es sind die ordentlichen Kündigungsfristen einzuhalten.

Eine Änderungskündigung ist nicht bereits als solche missbräuchlich im Sinn von Art. 336 OR), kann es jedoch nach den Umständen des Einzelfalls werden Sie ist es aber, wenn die angebotene Änderung missbräuchlich ist. Die Anpassung eines Arbeitsvertrages an veränderte wirtschaftliche oder betriebliche Bedürfnisse muss na...

Caroline K.
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