14. Dezember 2018

Freistellungsvereinbarung--> keine Verlängerung durch Krankheit/Unfall möglich?

Darf ich in einer Freistellungsvereinbarung notieren (Kündigung durch AG), dass das Beendigungsdatum weder durch Krankheit noch durch Unfall verlängert wird?

3 Antworten

Bitte unterscheiden Sie in diesen Fällen "FreistellungsREGELUNG" von der "FreistellungsVEREINBARUNG". Erstere ist eine einseitige Anordnung des AG für seinen Verzicht auf die Arbeitsleistung des AN. Zweiteres ist ein echter Vertrag, der die übereinstimmende Willensäusserung von AG und AG benötigt. Nur dort ist es zulässig, dass der AN auf die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses infolge Krankheit oder Unfall verzichten kann. In der Praxis...

Marc F.
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Guten Tag Frau Kissling

Ich erlaube mir, etwas klar zu stellen. Wenn der AG kündigt und den AN freistellt und der AN während der Freistellung krank wird bzw. einen Unfall hat, so verlängert sich die Kündigungsfrist in jedem Fall. Die Parteien können keine Regelung treffen (auch nicht in einer Vereinbarung), dass sich die Kündigungsfrist nicht verlängert. Art. 336c Abs. 2 OR ist teil...

Roy L.
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zu Marc's Ausführungen möchte ich ergänzen, dass wenn man zu 100% sicher ist, den Mitarbeitenden nicht mehr zu beschäftigen, so könnte auch eine Aufhebungsvereinbarung helfen.

Diese regelt, dass der Mitarbeitende ab Datum X nicht mehr weiterbeschäftigt ist. Er bekommt aber alle Leistungen, welche er während der Kündigungsfrist erhalten hätte per diesem Tag bezahlt. Sie darf also nicht Nachteilig sein,...

Peter Z.
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