13. Dezember 2018

Bezahlte Feiertage bei Teilzeit?

Wir sind eine eher kleine Firma (6 Mitarbeiter) und arbeiten zu fixen Zeiten (MO-FR, Wochenende frei). Daher haben wir auch kein Zeiterfassungssystem.

Gibt es irgendwelche Vorlagen, wie man die Ferienzeit/Feiertage pro Mitarbeiter einfach und korrekt erfassen und berechnen kann (Excel)?

Wie berechnet man zudem die bezahlten Feiertage bei Teilzeitmitarbeiter?

Kommt es dabei darauf an, ob diese Teilzeitmitarbeiter immer an fixen Tagen arbeiten oder nicht?

Bsp.: 2019 gibt es total 9 bezahlte Feiertage (Kanton LU) die auf einen Wochentag unter der Woche fallen. Wenn jemand ein 50%-Pensum hat, kriegt er dann automatisch 4.5 Tage anfangs Jahr gutgeschrieben oder soll man das pro Tag anschauen? Wenn z.B. ein Feiertag auf einen Tag fällt, an welchem der Arbeitnehmer sowieso frei hat (und dafür nicht bezahlt wird), hat er dann einen halben Tag zu gut oder wird das einfach so abgegolten?

Kann es somit, je nach Konstellation der Arbeitstage sogar ein Guthaben geben, weil die bezahlten Feiertage immer auf die sowieso schon freien Tage fallen?

2 Antworten

Fairer Lösungsansatz für alle:

Fällt ein einzelner Feiertag auf einen Wochentag, dann müssen 100% Angestellte mit einem Pensum von 40 Stunden in dieser Woche lediglich 80% von 40 Stunden arbeiten. Also 32 Stunden. Mitarb...

Dieter G.
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Cindy hat verdankenswerterweise die früheren Antworten zu diesem Thema schon als Link eingefügt.

Ein Satzteil hat mich aber stutzig gemacht, weshalb ich darauf eingehen möchte.

...und dafür nicht bezahlt wird.

Teilzeitler im Monatslohn werden an Feiertagen gleich bezahlt, wie Vollzeitangestellte. Nur bei Stundenlöhnern kann das anders sein. Denen wird aber oftmals eine Ferien und Feiertagsentschädigung ausbezahlt. (auch hierzu gibt es verschiedene Meinungen, wenn die Arbeitsleistungen regelmässig erbracht werden.... )

Also nochmals, ein Teilzeitangestellter hat ein 50% Pensum und arbeitet jeden Tag. Sein Tag dauert also nur 4 Std. (Annahme 40Std. Woche).

Bei einem Feiertag arbeitet er nicht, wie ja auch alle anderen. Und seinen normalen Lohn hat er auch, auch wie alle anderen.

Wenn er nun zwei ganze Tage arbeitet und einen halben an fest geregelten Wochentagen, so hat das auch keinen Einfluss auf seinen Monatslohn. Er bekommt die 2.5 Tage gutgeschrieben wenn er arbeitet und wenn einer davon ein Feiertag ist, so bekommt er dafür ja auch die Zeit gutgeschrieben. Und fällt der Feiertag auf einen seiner freien Tage, so hat er Pech gehabt. Wie die Vollzeit...

Peter Z.
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