08. Dezember 2018

Bonusregelung bei längerer Krankheit?

Ein Mitarbeitender im Aussendienst war während sechs Monaten krank. Sein Jahresbonus liegt bei CHF 10'000.00, die Hälfte hat er bereits mit der monatlichen Gehaltsabrechnung erhalten. Darf man nun den Bonusrestbetrag infolge Krankheit streichen und eine Lohnerhöhung 2019 verweigern. Wie gehe ich vor und wie argumentiere ich mit dem Mitarbeitenden ?

Danke für die Unterstützung

3 Antworten

Bonus und Lohnerhöhung würde ich getrennt beurteilen.

Bei Boni kenne ich es so, dass diese bei Absenzen ab einem bestimmten Umfang (zB ab 2 vollen Monaten Absenz) entsprechend gekürzt werden können (dann müsste dies aber bei allen Angestellten so gehandhabt und am besten auch entsprechend kommuniziert werden). In seinem Fall also je nach Referenzzeitraum bis zur Hälfte weniger Bonus.

Bei der Lohnerhöhung würde ich sc...

Jennifer H.
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Unsere Boni (für alle Mitarbeiter) werden bei Langzeitkrankheit (länger als 3 Monate) gekürzt auf den Nominalwert. Beispiel: Nominalbonus 10'000 pro Jahr, dieser wird normalerweise mit einem Faktor z.B. 1.5 einm...

Cathy D.
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Da gibt es Verschiedenes zu beachten.

Es ist ein Aussendienstmitarbeiter, welche betreffend Entlöhnung eigene Regeln kennen, da ihr Verdienst (Fixlohn) gering ist und sie ihr Leben mit dem Verkaufserfolg (Provision) finanzieren. Ist das wovon wir hier reden nun Bonus, welcher eine jährliche Zielfestlegung und Leistungsmessung beinhaltet, oder ist es ein Fixlohn mit Provision?

Bonusvariante:

Bonus wird durch die fehlende Zielerreichung geregelt. Muss also nicht explizit halbiert werden. Und wenn er die Ziele alle in 6 Monaten erreicht hätte, so wären diese zu Hinterfragen. Eher üblich "wenn Umsatz = xxx, dann Bonus yyy."

Bei dreistufigen Boni wäre eine Teilung denkbar. Persönlicher Bonus gemäss Leistung, Teambonus und Geschäftsergebnisbonus anteilig.

Provisionsbasis:

Da wird es schwierig. Was alles ist in der Provision eingerechnet. Sind es fixe Auslagen, Büro zu Hause, Parkplatz für Geschäftswagen, usw. (man sollte Spesen nicht mir Lohn vermischen, ich weiss.... wird aber trotzdem oft so gemacht, weil einfacher). So sind diese auch während der Krankheit geschuldet. Gleichfalls - sofern ein Rayonumsatz zugesprochen ist - alle Umsätze in seinem Verkaufsgebiet durch andere Verkäufer. (oder dieses ist explizit ausgenommen, bei Abwesenheiten und/od...

Peter Z.
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