21. November 2018

Wie lange dürfen Geschäftsdaten (Mail) eines Kadermitglieds aufbewahrt werden? Wie lange müssen Sie?

1 Antwort

Guten Tag

Ihre Frage ist interessant, weil sie genau zwischen zwei "sich beissende" Rechtsgebiete fällt: Datenschutzrecht und Aufbewahrungsvorschriften.

Während des Arbeitsverhältnisses müssen (und dürfen) alle Daten des Arbeitnehmers (auch Mails) aufbewahrt werden, wenn sie zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Die Grundsätze des Datenschutzgesetzes müssen dabei beachtet werden, z.B. Zweckmässigkeit, Verhältnismässigkeit etc.

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dürfen nur diejenigen Mitarbeiterdaten aufbewahrt werden, die aufgrund einer gesetzlichen Pflicht aufbewahrt werden müssen sowie Daten, deren Aufbewahrung im Interes...

Roy L.
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