29. Oktober 2018

Bezahlte Absenz / auch bei Scheidung?

Hallo Community

Es ist ja gang und gäbe, bei einer Hochzeit 2 - 3 Tage als bezahlte Absenz zu gewähren.

Wie sieht es aber mit dem umgekehrten Fall aus, nämlich mit der Scheidung, die ja häufig mit einem Gerichtstermin verbunden ist, bei dem man persönlich erscheinen muss?

Wenn ich mir ansehe, wie "geschlagen" die Betroffenen jeweils an den Arbeitsplatz zurückkehren, tendiere ich dazu, ihnen mindestens einen Arbeitstag zu geben und ihnen nicht noch Stunden oder Ferien abzurechnen...

Hat das jemand von Euch in den bezahlten Absenzen aufgeführt? Und wenn ja, mit wie vielen Tagen, oder welchen Konditionen?

Danke sehr und viele Grüsse

Marcella

2 Antworten

Liebe Marcella

es soll Fälle geben, in denen die Scheidung eine Befreiung ist und die Person das durchaus positiv sieht. Also nicht immer ein Grund Frei zu geben.

Rest ist ein Behördengang wie vieles andere auch. Auto V...

Peter Z.
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Ganz so einfach ist es nicht:

Das Gesetz (Art. 329 Abs. 3 OR) sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sog. «übliche freie Tage und Stunden») zu gewähren hat. Zu beachten ist, dass der Bezug mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist.

Besondere Anlässe sind:

  • Erledigung von persönlichen Angelegenheiten:
    Wohnungswechsel, Aufsuchen einer Behörde, Arztbesuch etc.
  • Familienereignisse:
    Todesfall, Geburt eigener Kinder, schwere Erkrankung oder Hochzeit naher Angehöriger
  • Freizeit zur Suche einer neuen Arbeitsstelle (nach erfolgter Kündigung)

Damit ist noch nicht gesagt, ob für diese Absenzen eine Lohnfortzahlungspflicht gilt. Es ist naheliegend, dass dies in den oben genannten Beispielen nicht durchgehend der Fall ist!

ABER: Es gilt die Zeugenpflicht (Art. 160 ZPO), d.h. wer als Zeuge in einem Zivil- oder Strafverfahren (dort auch Auskunftsperson) aufgeboten wird, muss dem Aufgebot Folge leisten. Grundsätzlich hat der AG für die ausgefallene Arbeitszeit den L...

Marc F.
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