19. Oktober 2018

Weg zur Weiterbildung kürzer als zur Arbeit; ist Wegentschädigung geschuldet?

Wir haben einen Mitarbeiter an eine Weiterbildung geschickt, die genau 7 km (1 Weg) von seinem Wohnort stattgefunden hat. Der Weg zur Arbeitsstelle ist knappe 45 km (1 Weg) weit.

Müssen wir dem Mitarbeiter für die 7 km eine Wegentschädigung zahlen (für Fahrt mit Privatauto, mit der er sonst auch zur Arbeit fährt)?

Danke und Grüsse

1 Antwort

Keine leichte Frage... spontan würde man wohl sagen "ist weniger als der übliche Arbeitsweg, also nichts vergüten".

Aber es nicht der Arbeitsweg, sondern der Weg zu einer externen Stelle. Somit müsste diese Vergütet werden. Ich empfehle immer in die Reglemente aufzunehmen, dass man sich Wegzeiten von einer Stunde pro Tag anrechnen lassen muss.

Verlangt der Mitarbeitende den die Vergütung? Habt ihr ...

Peter Z.
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