11. Oktober 2018

Müssen Spesen für Wocheneden bezahlt werden?

Müssen Spesen für Wocheneden bezahlt werden, wenn man zwar Mo-Fr arbeitet, aber doch wegen Auftrag 2-3 Wochen in Ausland bleiben muss?

1 Antwort

Reicht ein einfaches JA.

Falls nicht....

Art. 327a OR, Abs. 1
1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen, bei Arbeit an auswärtigen Arbeitsorten auch die für den Unterhalt erforderlichen Aufwendungen.

Da der Mitarbeitende nicht nach Hause kann, muss der Arbeitgeber alle entstehenden Auslagen übernehmen, welche nötig sind um im Ausland zu "überleben". Also Unterkunft und Essen... Nicht dazu zähl...

Peter Z.
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