05. Oktober 2018

Kettenarbeitsvertrag trotz mehrmonatigen Unterbrüchen?

Wir haben jährlich eine befristete bzw. saisonale Stelle in der Gärtnerei zu vergeben, bei welcher die Arbeiten nur in den warmen Monaten ausgeführt werden können (Umgebungspflege). Von November bis April gibt es keine Arbeit. Wenn wir nun einen Mitarbeiter finden, der die Anstellung Jahr für Jahr wieder eingehen würde und wir dies jeweils mit befristeten Arbeitsverträgen lösen würden; wie sieht dann die Thematik mit den Kettenarbeitsverträgen aus? Grundsätzlich beziehen sich die rechtlichen Grundlagen über Kettenarbeitsverträge in der Praxis immer auf verlängerte befristete Arbeitsverträge (ohne Unterbrüche). Wie sieht es aus, wenn zwischen den Verträgen jeweils 6 Monate liegen? Kann man bereits im Oktober einen erneuten befristeten Vertrag für den nächsten Sommer abschliessen, oder gilt dies bereits als Kettenarbeitsvertrag? Was gäbe es für andere Lösungen?

1 Antwort

Hier stellt sich die Frage, weshalb Kettenarbeitsverträge verboten sind?

Diese haben zum Ziel die Pensionskassenbeiträge zu sparen, oder andere Vorteile des Mitarbeitenden (Dienstjahre, Kündigungsfristen, usw.....) zu verhindern.

Du hast ein sechsmonatiges Arbeitsverhältnis, somit (mehr als drei Monate) muss du PK Beiträge abliefern. Dienstjahre können ebenfalls gerechnet werden, wenn die früheren Arbeitsverhältnisse zum techn...

Peter Z.
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