05. Oktober 2018

Nebenbeschäftigung von Mitarbeiter

Ein Mitarbeiter arbeitet bei uns im Nebenerwerb jeweils Abends im 50%-Pensum ( Industriebetrieb). Er hat wo anders eine Hauptanstellung von 100%. Wessen Pflicht ist es, zu überprüfen ob die Einhaltung der Höchstarbeitszeit gewährt wird? Die des Hauptarbeitgebers oder müssen wir auch etwas beachten?

2 Antworten

Ich stimme Peter in jeder Sicht zu einen juristischen Rat einzuholen. Zukünftig empfehle ich, dass im Arbeitsvertrag ein Passus...

Christine M.
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Ich empfehle dringend und umgehend den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen und das bestehende Arbeitsverhältnis rechtlich zu beleuchten.

Autsch.... da haben beide Arbeitgeber die Fürsorgepflicht sträflich vernachlässigt und befinden sich im tiefroten Bereich. Der Mitarbeitende arbeitet regelmässig über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit!

Weshalb beide?

Der 100% AG sollte einen Passus haben, dass Nebenbeschäftigungen gemeldet werden müssen. Nur so kann er sicherstellen, dass eben die Höchstarbeitszeit eingehalten werden kann. Entweder indem er weitere Arbeitsverhältnisse verbietet, oder sollte das nicht möglich sein, seinen eigenen Anteil entsprechend kürzt. Er könnte hier jedoch rechtlich nicht angreifbar sein, wenn er keinen solchen Passus hat. Man darf ja davon ausgehen, da...

Peter Z.
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