02. Oktober 2018

Arbeitnehmer hat gekündigt, keine Konkurrenzverbot - kann man ihn zwingen zu sagen wohin er geht?

wir haben den Verdacht, dass ein MA zur direkten Konkurrenz wechselt. Er möchte nicht sagen wohin es geht und hat auch keine Konkurrenzklausel etc.

Kann man ihn gemäss OR Weisungspflicht zwingen, zu sagen wohin er geht?

1 Antwort

Natürlich kannst du ihn zwingen... (ich rate hier zur chinesischen Wasserfolter) aber er wird dir nichts sagen und polizeilich und richterlich gesehen muss er das auch nicht. Da ihr kein Konkurrenzverbot habt, hat der Wechsel für ihn auch keine Folgen.

(mein Rat ist natürlich nicht ernst gemeint, wie man unschwer erkennen konnte, oder?)

Den neuen Arbeitgeber, resp. dessen Pensionskasse muss er nur eurer Pensionskasse melden. Nur so können sie das Pensionskassengeld überweisen. Aber auch diese Verantwortlichen unterliegen dem Datenschutz und dürften euch nicht sagen, wohin sie das Geld überweisen.

Zum Weisungsrecht sei zu sagen, dass es da Schranken gibt. So ist es nicht - oder nur mit wenigen Ausnahmen - zulässig Weisungen zum Privatleben zu erlassen. (Polizisten und Tattoos zum Beispiel)
Und eine wichtige Schranke ist, dass Weisungen nur während eines Anstellungsverhältnisses gültig sind. Was jemand vorher und/oder nachher macht, sei ihm ...

Peter Z.
4 Bewertungen

Schließen