10. August 2018

Abbau von Überstunden erzwingbar?

Bei uns ist folgendes im Arbeitszeitreglement geregelt:

Überstunden müssen von den Führungsverantwortlichen angeordnet werden und in Absrpache mit den Vorgesetzten durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden.

In der Praxis werden haufenweise Überstunden gesammelt und wir müssen diese teilweise sogar auszahlen, da die Rückstellungen zu hoch sind.

Kann man den Abbau von Überstunden anordnen über die Weisungspflicht des Arbeitgebers?

1 Antwort

Das beschriebene Problem tritt leider recht häufig auf. Gerne möchte ich Ihnen kurz meine rechtliche Einschätzung zukommen lassen:

Der Ausgleich von Überstunden durch Freizeit setzt das Einverständnis des Arbeitnehmers voraus und kann grundsätzlich nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Ohne Zust...

Pascal D.
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