20. Juli 2018

Aussendienstmitarbeitende; Spesenregelungen? Arbeitszeit = Arbeitsweg? Wie macht ihr das?

Guten Morgen Cosmos

In unserem Spesenreglement sowie Arbeitszeitreglement wurden die Aussendienstmitarbeiter vergessen. Wir haben in der Schweiz einige Niederlassungen, über die der AD jeweils vertragsmässig läuft (Bsp. Betreuung Region Romandie, Arbeitsort im Vertrag läuft über Filiale Lausanne). Wir haben die AD's mehr oder weniger gezwungen die Arbeitszeit zu erfassen, in einem online Tool oder über das Handy.

Nun tauchen wöchentlich folgende Fragen auf:

1. Ist der Weg zum Kunden schon Anfahrtszeit, ab dann, wenn er von zuhause startet, oder gilt erst der Weg den er von der Filiale zum Kunden hat als Arbeitszeit? Gemäss Arbeitsgesetzt Art. 6 Abs. 2 wäre erst der Weg von der Filiale zum Kunden als Arbeitszeit zu rechnen. Was ist nun, wenn er im Auto schon telefoniert? ist der ganze Weg Arbeitszeit?

2. Spesen. Müssen wir einem Aussendienstmitarbeiter Spesen für die Verpflegung vergüten? Gemäss Arbeitsrecht habe ich folgendes gefunden: "Hat ein MA ein bestimmtes Gebiet zugewiesen, welches als sein Einsatzgebiet definiert ist, dann erbringt der MA in diesem Gebiet betreffend Auslagenersatz für Essen keine auswärtige Arbeit und somit müssen auch keine Verpflegungsauslagen ersetzt werden."

Evtl. könnten wir die Arbeitszeiterfassung für die AD's ganz streichen und ihnen, wie früher, einfach jeden Tag die Sollarbeitszeit gutschreiben. Dann hätten wir jedoch wieder ein Problem mit Überstunden etc.

Wie regelt ihr diese Thematiken? Wir wären sehr froh über Best practice Ansätze :)

3 Antworten

Ihre Anfrage ist in der Tat relativ komplex.

Vorweg wäre zu klären, ob es sich bei den beschäftigten Mitarbeitern tatsächlich um Handelsreisende gemäss Schweizerischem Obligationenrecht handelt.

Wäre dies der Fall, so würden die Regeln im Arbeitsgesetz keine Anwendung finden. Die Vorschriften zur Höchstarbeitszeit, zu Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeit oder auch zur Erfassung der Arbeitszeit gelten für...

Pascal D.
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Ich würde hier eine Beratungsleistung empfehlen, da das Thema sehr komplex ist und viele Dinge gleichzeitig für Handelsreisende anders geregelt werden müssen.

Ein paar Hinweise für echte Handelsreisende (gemäss Handelsreisendenvertrag) Art 347 bis 350 OR:

  • Arbeitsgesetz gilt für Handelsreisende nicht. Art. 3. ArG
  • Auslagen müssen ersetzt werden. Art. 349d OR
  • Reisezeit ist immer von zu Hause aus betrachtet. Handelsreisende müssen keiner Filiale zugewiesen werden. Ausführungen Geschäftswagenabrechnung beachten.
  • Geschä...
Peter Z.
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Um ein gutes Spesenreglement zu erhalten, empfehle ich ebenfalls eine Beratung durch eine Fachperson. Das Spesenreglement sollte auch vom Kanton genehmigt werden, insbesondere, wenn zur Vereinfachung Pauschalspesen ausbezahlt werden möchten (welche ohne Genehmigung nicht steuerlich abzugsfähig sind). Eine gute Checkliste fand ich hier:

https://www.lemag-ag.ch/downloads/Checkliste_Spesenreglement.pdf

Zu 1.) Wir hatten dies so geregelt, dass der Aussendienst-Mitarbeiter ab dem Zeitpunkt, wo er sich ins Auto setzt und sich auf den direkten Weg zum Kunden macht, als Arbeitszeit gilt. Dies hatten wir so entschieden, weil es die am einfachsten handhabbare Lösung war (aber auch die teuerste). Der Standort der Fahrzeuge konnte dabei über ein GPS-System kontrolliert werden. Fuhr der Mitarbeiter zuerst zum Firmenstandort, zum Beispiel um das Fahrzeug aufzufüllen und Materialien abzuholen, galt die Arbeitszeit erst ab Abfahrt vom Firmenstandort.

Grundsätzlich ist es meiner Meinung nach so, dass der übliche Arbeitsweg immer zu Lasten des Mitarbeiters geht. Bei einem anderen Arbeit...

Silvana P.
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