19. Juli 2018

Arbeitsbewilligung noch nicht erhalten?

Wir haben für eine MA eine Arbeitsbewilligung verlangt, welche firmenintern von Frankreich in die CH wechselt. Ihr Arbeitsbeginn wird am 2. August 2018 sein. Bis heute habe ich noch keine Rückmeldung der zuständigen Behörde erhalten (Behörde ist im Welschland). Kann sie trotzdem bedenkenlos ihre Stelle antreten? Danke für Eure Antworten.

1 Antwort

Ich bin der Meinung, dass aufgrund der Personenfreizügigkeit Ihre Mitarbeiterin die Stelle antreten kann. Natürlich muss aber zwingend eine Arbeitsbewilligung vorliegen, damit Sie als Arbeitgeber keine Probleme erhalten (Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Bewilligung kann Ermahnungen und im Wiederholungsfall empfindliche Bussen nach sich ziehen). In Fällen, wo der Erhalt der Bewilligung zeitlich knapp wurde, habe ich zur Sicherheit den/die betreffende/n Mitarbeiterin via Meldeverfahren für maximal 90 Tage gemeldet. Siehe nachfolgenden Link:

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta...

Silvana P.
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