16. Juli 2018

AG Kündigung während Probezeit - Nichterscheinen?

Hallo Cosmos :)

Am Freitag hat ein Mitarbeiter per Email während der Probzeit gekündigt. Er meinte auch gleich, dass er nicht mehr arbeiten komme während dieser 7 Tage.

Ferienguthaben 3 Tage, könnte man einer Freistellung abziehen.

Sind wir nun verpflichtet, für die restlichen 4 Tage den Lohn zu entrichten? Oder müssten wir den MA hierfür zuerst zur Arbeit auffordern und erst, bei Nichterscheinen abziehen.

Danke

1 Antwort

Ups, das ist aussergewöhnlich.... aber sei's drum.

Kündigung per Mail muss man nicht akzeptieren. Könnte ja ein gehackter Account sein. Mündlich hingegen schon, aber rechtlich sicher ist nur schriftlich und unterschrieben.

Akzeptiert man die Mailkündigung durch Bestätigung, so muss der MA die Kündigungszeit abarbeiten. Ein Recht auf Freistellung hat man nicht.

Somit wären die Ferientage von Montag bis Mittwoch genommen und er müsste noch zwei Tage arbeiten kommen. Oder halt Mo bis Di arbeiten, dann Ferien.

Wenn er das nicht möchte, so würde ich auf eine Aufhebungsvereinbarung tendieren, in welcher beide Parteien einen sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses regeln.

Kommt er ungerechtfertigt nicht mehr zur Arbeit, so wäre ein Viertel des Monatsloh...

Peter Z.
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