19. Juni 2018

Verlängerung der Kündigungsfrist bei Militäreinsatz während Freistellung?

Hallo zusammen

Wir haben Ende April einem MA gekündigt. Seine K-Frist beträgt 3 Monate (Ende Juli). Per Anfang Juni haben wir uns auf seinen Wunsch hin auf eine Freistellung geeinigt. Somit erhält er 2 Monate den vollen Lohn und muss nicht arbeiten kommen.
Nun hatte er letzte Woche 1 Woche Militärdienst und beharrt auf der gesetzlichen Sperrfrist und somit auf eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bis Ende August.
Es ist mir klar, dass dies normalerweise so rechtens wäre. Gilt das nun auch strikt während einer Freistellung? Immerhin hat er genügend Zeit sich um eine Stelle zu bewerben. Für mich stimmt hier das Verhältnis einfach nicht. 1 Woche Militär zu einem vollen Monat mehr Anstellung/Lohn bei keiner Arbeit.
Freundliche Grüsse

1 Antwort

Im Merkblatt der Seco findet sich folgendes:

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Hat der Arbeitgeber die Kündigung vor Beginn dieser Sperrfrist ausgesprochen und ist die Kündigungsfrist bis zum Beginn der Sperrfrist noch nicht abgelaufen, so steht die Kündigungsfrist während der Sperrfrist still und läuft erst nach deren Ablauf weiter (Art. 336c Abs. 2 OR). Sollte die so verlängerte Kündigungsfrist nicht gleichfalls auf einen ordentlichen Kündigungstermin fallen (Ende eines Monats), so verlängert sie sich ohne weiteres bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (Art. 336c Abs. 3 OR).

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Es ist also so, dass die Kündigungsfrist um einen Monat verlängert wird. Bedenke, auch bei einem Tag Krankheit verlängert sich die K'frist gleichermassen um einen Monat.

Vorschlag: Durch die Verlängerung ist eine neue Situation eingetreten und die Freistellung, kann zumindest für den Verlängerungsmonat aufgehoben werden. (Je nach Vertragsform sogar die ganze Freistellung) Meist einigen sich die Parteien ...

Peter Z.
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