13. Juni 2018

Unfall, Stellenwechsel, weitere Operation nötig. Muss der MA einen neuen Arbeitgeber informieren?

Im Bekanntenkreis habe ich nachfolgende Situation und frage hier, ob ich an alles gedacht habe.

MA hatte einen Unfall mit Wirbelbrüchen, welche mit Operation fixiert wurden. Er fiel lange aus. Er hat während der Krankschreibung die Arbeit aber wieder aufgenommen. Sein Chef ist aber ungehalten (hat ihn angeschrien und bedroht....), weil schon wieder eine Operation ansteht, bei welcher die Fixierung rausgenommen werden muss.

Das Verhalten des Chefs findet der MA nun unpassend und er möchte künden. (keine Spontankündigung, aber nun reiche es..)

Grundsätzlich sollte die OP und die Reha innert der Kündigungsfrist und der Aufschiebung dazu führen, dass der MA bei einem anderen Arbeitgeber gesund beginnen könnte.

Das Problem ist nun aber, dass bei der Operation auch eine Querschnittlähmung erfolgen könnte. Wirbelsäulenoperationen sind immer heikel und ein Wirbel ist nicht zusammengewachsen.

Vorgehen:

  • Zwischenzeugnis verlangen und Chef auffordern ihm zu künden, wenn er mit der Operation ein Problem habe. Selber sollte er nicht künden, da keine aufschiebende Wirkung wenn man selber kündet. (wenn es nicht mehr geht, künden und damit leben, dass nur noch die Versicherung einen Teil des Lohnes bezahlt. Problem RAV möglich)
  • Neue Stelle suchen und - da man davon ausgeht, dass er keine Beeinträchtigung haben wird - von der OP und dem Risiko nichts sagen.
  • Nach der OP und schlechtem Verlauf, den neuen Arbeitgeber informieren, was dann halt Sache ist und hoffen, dass der neue AG eine soziale Ader hat.

Unfallversicherung zahlt den Lohn ja weiter, RAV macht Einstelltage, wenn er während Unfallzeit nicht suchen kann.

Habe ich was wichtiges vergessen? Danke für eure Hilfe...

2 Antworten

Ich würde auch nicht kündigen und auch nicht vorschlagen, dass ihm gekündigt wird.

Es ist ja kein Selbstverschulden. Wenn der Arbeitgeber ihm wirklich kündigen möchte, kann er dies entweder vor der OP oder nach der Sperrfrist d.h. Sperrfrist + Kündigungsf...

Christine M.
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Hallo

Grundsätzlich sollte der Mitarbeiter nicht Kündigen, eine OP - in diesem Fall eine sehr komplizierte - ist keine selbstverschuldete Abwesenheit. In keinem Fall darf der MA eine Aussage treffen w...

Dennis H.
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