11. Mai 2018

Muss die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges zwingend im Lohnausweis angegeben werden?

Wenn die Geschäftsfahrten mit einer Geschäftsbenzinkarte bezahlt und private Aufwendungen privat bezahlt werden.

2 Antworten

Ich bin auch keine Expertin in dieser Angelegenheit, ich habe aber folgenden Artikel gefunden, vielleicht hilft d...

Désirée P.
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Wie Frau Plüss schon schreibt wären mehr Informationen hilfreich.

Grundsätzlich ist die Antwort aber JA.

Der Mitarbeitende hat einen geldwertigen Vorteil durch den Geschäftswagen. z.B. keine Arbeitswegkosten. Bezahlt er aber z.B. einen Teil des Wagenpreises, alle Kosten (Werkstatt, Pneu, Treibstoff,...) und ist der Nutzen nicht nachweisbar für Kundenbesuche, so wäre zu klären, ob der Begriff Geschäftswagen noch zutrifft.

Der BDO Artikel ist von 2014 und seither ist FABI einge...

Peter Z.
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