18. April 2018

Wie ist das Vorgehen, wenn ein MA aus Naturgewaltsgründen nicht aus den Ferien zurückkommen kann?

Werden dem MA die zusätzlichen Tage bezahlt oder muss er dies von seinem "Ferienkonto" abziehen?

1 Antwort

Da die Naturkatastrophe nicht in der Person des MA liegt, wäre es grundsätzlich eine unbezahlte Absenz, also zulasten des MA (OR 324a). Ich würde in einem solchen Fall mit dem MA reden sobald dieser zurück ist und ihn fragen ob er die zusätzlichen Tage:

über sein Ferienkonto buchen möchte (somit hätte er dann weniger Ferienguthaben danach aber keine Lohneinbusse direkt)

oder ob er die zusätzlichen Tage über unb. Urlaub b...

Jennifer H.
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