18. April 2018

MA benötigt Zugticket um zu einem Meeting zu gelangen - muss das Ticket physisch eingereicht werden?

Muss das Ticket physisch vorhanden sein für die Spesenabrechnung oder reicht, wenn der Mitarbeitende das Zugticket fotografiert und uns das Bild davon schickt?

1 Antwort

Kurzantwort: Nein, es braucht keine Belege. Es empfiehlt sich, dieses im Spesenreglement zu regeln. So entstehen keine Missverständnisse. Der MA muss einfach die Reise belegen können. Also Foto, Kopie oder auch Vertrauen reicht.

Erklärung: Art. 327a OR regelt das der AG die Spesen für die Arbeitsausführung bezahlen muss. Es können dabei sogar Pauschalen abgemacht werden. (also keine Belege vonnöten).

Originale werden meistens nur verlangt, wenn man die doppelte...

Peter Z.
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