16. April 2018

Was ist zu beachten wenn ein Mitarbeiter über das Rentenalter hinaus arbeitet?

Wir haben den Fall, dass eine Mitarbeiterin, trotz erreichen des ordentlichen Rentenalters, weiterarbeiten möchte. Was muss man der Mitarbeiterin in diesem Fall mitteilen und was gibt es spezielles zu Beachten im HR?

1 Antwort

Betreffend Lohn: Es sind weiterhin die AHV-, IV- und Erwerbsersatz-Beiträge abzuziehen. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung fallen jedoch weg, da im Rentenalter kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung mehr besteht.

Die Beiträge werden auf dem Teil des Lohnes erhoben, der einen bestimmten Freibetrag übersteigt (im Moment 1400 Franken pro Monat bzw. 16 800 Franken pro Jahr). Wenn die betroffene Person für mehrere Arbeitgeber arbeitet, gilt der Freibetrag für jede dieser Anstellungen.

Was für den Mitarbeitenden auch gut zu wissen ist: Aus steuerlicher Sicht kann ein Aufschub der AHV-Rente sinnvoll sein, da er sonst das Einkommen und die Rente versteuern muss. Wird das ordentliche Rentenalter erreicht, kann der Bezug der AHV mindestens um ein Jahr und höchstens um fünf Jahre aufgeschoben werden (Achtung; dies muss der Arbeitnehmer bei der AHV früh genug melden, spätestens aber bis zu einem Jahr nach erreichen des ordentlich. Rentenalters). D...

Jennifer H.
2 Bewertungen

Schließen